Abgaben
1. nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
Beitragssatz pro m² Grundstücksfläche: 1,20 €
Beitragssatz pro m² Geschoßfläche: 3,68 €
Beitragssatz pro m² Grundstücksfläche: 1,20 €
Beitragssatz pro m² Geschoßfläche: 3,68 €
Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzähler
mit Dauerdurchfluss | mit Nenndurchfluss | ||
bis | 10 m3/h | 6 m3/h | 51,00 € / Jahr |
Verbrauchsgebühr: 1,10 €/ pro m³
(ab 01.05.2017)
Zu den Beiträgen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.
(ab 01.05.2017)
Zu den Beiträgen und Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.
2. nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
Beitragssatz pro m² Geschoßfläche: 20,45 €
Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzähler
Beitragssatz pro m² Geschoßfläche: 20,45 €
Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzähler
mit Dauerdurchfluss | mit Nenndurchfluss | ||
bis | 10 m3/h | 6 m3/h | 18,00 € / Jahr |
(ab 01.05.2017)