Abgaben und Steuern

Abgaben und Steuern

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Abgaben und Steuern der Gemeinde Pürgen. Für die Inhalte der Übersicht wird keine Gewähr übernommen. Es gelten die öffentlich im Rathaus niedergelegten Abgaben und Steuern.

Wasser

  • Jahresgrundgebühr 51,00 € zzgl. 7 % USt
  • Verbrauchsgebühr 1,40 € / m3 zzgl. 7 % USt

Abwasser

  • Jahresgrundgebühr 36,00 €
  • Einleitungsgebühr 1,95 € / m3

Hundesteuer

  • Erster Hund: 40,00 €
  • jeder weitere Hund: 120,00 €

Gewerbesteuer

  • Nach Zugang des Gewerbesteuermessbescheides vom zuständigen Finanzamt wird der gemeindliche Hebesatz für die Gewerbesteuer von 320 v.H. angewendet.

Grundsteuer

  • Die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde erfolgt nach Zugang des Grundsteuermessbetragsbescheides vom Finanzamt. Hierauf wird der gemeindliche Hebesatz angewendet.
 

Hebesätze bis
31.12.2024

Hebesätze ab
01.01.2025
Grundsteuer A
(Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)
280 v.H. 350 v.H.

Grundsteuer B
(Grundstücke des Grundvermögens)

280 v.H. 240 v.H.

 

Logo: Gemeinde Pürgen

Weilheimer Straße 2
86932 Pürgen

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Freitag:
08.00 Uhr - 12.00 Uhr

zusätzlich Donnerstag:
14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Kontakt

08196 / 9301 - 0
08196 / 9301 - 30
info@vg-puergen.de

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